Abfallarten

Glas lässt sich sehr gut recyceln. Man kann es unendlich oft einschmelzen und zu neuen Produkten verarbeiten. Da recyceltes Glas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, sinkt der Energiebedarf, wenn Glasscherben zugesetzt werden. Einschmelzen von Altglas schützt so das ⁠Klima⁠ und spart Rohstoffe wie Quarzsand, Soda und Kalk ein.

Hochwertiges Glas lässt sich aber nur aus farblich sauber getrenntem Altglas herstellen. Eine einzige grüne Flasche kann im Schmelzprozess 500 Kilo Weißglas verfärben. Man bekommt die Farbe auch nicht mehr heraus. Aber auch braunes Glas muss farbenrein gesammelt werden, weil die braune Färbung der neu herzustellenden Gläser den Inhalt beispielsweise vor UV-Strahlung schützen soll.

In grünem Altglas sind Fehlwürfe weniger problematisch. Deshalb gehören blaue, rosa oder andersfarbige Flaschen in den grünen Altglascontainer.

Zur farblich getrennten Sammlung von Altglas stehen an 95 Standorten im Stadtgebiet Sammelcontainer zur Verfügung.

Link zu den Wertstoffsammelplätzen: Wertstoffsammelplätze

Farbtrennung:
Weißglas, Grünglas und Braunglas bitte getrennt in die dafür vorgesehenen Container einwerfen. Andersfarbiges Glas gehört zum Grünglas.

Zum Altglas gehören:
Restentleerte Verpackungen aus Glas, z.B. Getränkeflaschen, Konservengläser, Glasflaschen für Speiseöl oder Soßen, Spirituosenflaschen, Flakons aus Glas

Nicht zum Altglas gehören:
z.B. Fensterglas, Spiegel, Glasscheiben, Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Glasvasen, hitzebeständiges Glas (Auflaufform, Kaffeekanne usw.), Plastikflaschen, Keramik, ­Porzellan, Steingutflaschen, Verschlüsse von Gläsern und Flaschen

Nutzungsregeln für Sammelcontainer:

Der Einwurf ist Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr gestattet – kein Einwurf an Sonn- und Feiertagen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner.

Das Abstellen von Abfällen neben bzw. auf den Containern und der Einwurf von anderen Abfällen als Altglas ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit bzw. als Straftat verfolgt.

Zur getrennten Sammlung von Alttextilien und Schuhen stehen an den öffentlichen Wertstoffsammelplätzen oder auf dem Wertstoffhof Seefichten spezielle Sammelcontainer der Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH zur Verfügung.

Link zu den Wertstoffsammelplätzen: Wertstoffsammelplätze

Nach der Entleerung der Altkleidercontainer werden diese von zertifizierten Fachbetrieben zur Weiterverarbeitung bzw. Vermarktung übernommen. Das bedeutet, dass gut erhaltene Textilien auf dem Second-Hand Markt verkauft oder an Bedürftige gespendet werden. Weniger gut erhaltene Textilien werden in Behindertenwerkstätten zu Putzlappen verarbeitet. Verschmutzte oder kaputte Textilien gelten als unbrauchbar und werden der thermischen Verwertung zugeführt.

Deshalb dürfen nur brauchbare, gut erhaltene und saubere Alttextilien in den Altkleidercontainern entsorgt werden.

In die Sammelcontainer für Alttextilien gehören:

gebrauchte Haushaltstextilen wie z.B. Bett- und Tischwäsche, Hand- Trocken und Badetücher, Vorhänge, Gardinen sowie körperbedeckende Textilien und Schuhe.

Die Textilien sollten sauber, trocken und zum Schutz in Säcke bzw. Beutel verpackt sein.

Nicht in die Sammelcontainer für Alttextilien gehören:

unbrauchbare, verschmutzte Textilien, kaputte Schuhe, Federbetten, Decken, Teppiche usw. Sie gehören in den Restabfall.

Das Abstellen von Abfällen neben bzw. auf den Containern und der Einwurf von anderen Abfällen als Alttextilien ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit bzw. als Straftat verfolgt.

Nach dem Elektrogerätegesetz müssen Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte zur Verwertung zurückgeben. Durch das Recycling können wertvolle Rohstoffe gewonnen und Schadstoffe umweltgerecht entsorgt werden. Auch kleinere Elektrogeräte gehören daher auf keinen Fall in die Restmülltonne.

Bildbeschreibung: Symbol keine Elektrogeräte in Hausmülltonne

Mit diesem Symbol müssen alle seit dem 24.03.2006 neu auf den Markt gekommenen Elektro- und Elektronikgeräte gekennzeichnet sein. Es weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.

Zur Entsorgung von Elektrogeräten gibt es in Frankfurt (Oder) folgende Möglichkeiten:

  • Entsorgung über den Sperrmüll

Link zur Anmeldung von Sperrmüll: Anmeldung von Sperrmüll

  • Abgabe der Elektroaltgeräte auf dem Wertstoffhof Seefichten

 

Auf dem Wertstoffhof und über den Sperrmüll werden angenommen:

Elektrogroßgeräte:Waschmaschine, ­Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herd/Backofen, Kühlschrank, Gefriertruhe, Nachtspeicheröfen
Elektrokleingeräte:Lampengehäuse/-fassungen (ohne Leuchtmittel), Staubsauger, Toaster, Kaffeemaschine, Mixer, Rasierapparat, Bügel­eisen, Fön, Friteuse, Mikrowelle usw.
IT-Geräte:Computer, Tastatur, Bildschirm, Notebook, Drucker, Kopiergerät, Telefon, Handy, Telefax, elektrische Schreibmaschine usw.
Unterhaltungselektronik:Fernsehgerät, Videorecorder, CD-Player, Radio, HiFi-Anlage, ­elektrische Musikinstrument usw.
Elektrische Werkzeuge:Bohrmaschine, Säge, Schleifmaschine, Rasenmäher usw.
Beleuchtungskörper:

Leuchtstoffröhren, ­Energiesparlampen (keine Annahme von Glühbirnen, Halogenlampen).

Keine Annahme von:

Geräteeinzelteilen, Autoelektronik, Glühbirnen, Halogenlampen

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten über Fach- oder Lebensmittelmärkte

Elektrogroßgeräte

Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) verpflichtet die Verkäufer beim Neukauf von z.B. Kühlschrank, Fernseher oder Waschmaschine das Altgerät kostenfrei zurückzunehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Dies gilt auch für Onlinehändler.

Elektrokleingeräte

Im ElektroG ist festgelegt dass bis zu drei Altgeräte, die nicht größer als 25 Zentimeter sind, kostenfrei im Handel zurückgegeben werden können. Dabei ist es unerheblich wo das Gerät gekauft wurde oder ob ein neues Gerät erworben wurde. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern und seit dem 1. Juli 2022 auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben. Darunter fallen alle Supermärkte oder Discounter unserer Stadt in der üblichen Standardbauweise.

Batterien und Akkus (wenn sie nicht fest verbaut sind) sind zu entfernen und über die Batteriesammelbehälter in den Einkaufsmärkten zu entsorgen.

Gefährliche Abfälle gefährden bei unsachgemäßer Entsorgung Mensch und Umwelt und gehören weder in die Abfallbehälter für Hausmüll noch in die gelben Abfallbehälter und niemals in die Kanalisation. Zur umweltgerechten Entsorgung von Schadstoffen aus Privathaushalten gibt es jedes Jahr in Frankfurt (Oder) im März und September für jeweils eine Woche mobile Schadstoffsammlungen an verschiedenen Standorten.

Im Schadstoffmobil werden gefährliche Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 kg) kostenlos angenommen:

  • Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Düngemittel
  • flüssige Klebstoffe und Leime
  • Altmedikamente (Tabletten, Salben oder Tropfen)
  • Kitt und Spachtelmasse
  • Desinfektionsmittel
  • Chemikalien (aus Haushalt u. Labor)
  • Entwickler- und Fixierbäder
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
  • Batterien
  • Teer- und ölhaltige Rückstände
  • Spraydosen, PU-Schaumdosen
  • Farb-, Lack- und Lösungsmittelreste
  • Holzschutzmittel

 

Link zur PDF Ansicht des Tourenplans des Schadstoffmobils: Tourenplan Schadstoffmobil

 

Außerhalb der Schadstoffsammeltermine oder bei größeren Mengen kann gegen Entgelt die Entsorgung bei der Firma Becker + Armbrust erfolgen.

Becker + Armbrust GmbH
Tobias-Magirus-Straße 100
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: (0335) 5218928

Sie haben Sperrmüll und wissen nicht wohin damit? Lassen Sie ihn doch einfach kostenlos von Zuhause abholen. Die Anmeldung ist online möglich.

 Link zur Anmeldung von Sperrmüll: Anmeldung von Sperrmüll

Der Abholtermin wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. 

Die Entsorgung erfolgt innerhalb von 7 Tagen.

Der Sperrmüll ist frühestens einen Tag vor dem Abholtermin ab 18.00 Uhr bis spätestens 06.30 Uhr morgens am Tag der Abholung unfallsicher an der Straße so bereitzustellen, dass der Verkehr nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt wird.

Abfälle, die wegen Art, Größe, Menge oder Gewicht nicht mitgenommen werden, sind vom Anmelder umgehend und sachgerecht zu entsorgen. Nach der Abfuhr muss der Anmelder den Gehweg reinigen.

Selbstanlieferung

Kleinanlieferungen Sperrmüll aus Frankfurter Haushalten können kostenlos über die im Eingangsbereich des Wertstoffhofes Seefichten aufgestellten Container entsorgt werden.

Zum Sperrmüll gehören:  

Haushaltsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in den Restmüllbehälter passen, z. B. Polstermöbel, Schrank, Regal, Bett, Tisch, Stuhl, Sessel, Matratze, Federbett, Koffer, Teppiche

Altmetall:
z. B. Fahrrad, Ofen (ohne Öl), Töpfe, Rohre, Möbel aus Metall.

Elektrogroßgeräte:
Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, E-Herd/Backofen, Kühlschrank, Gefriertruhe, Nachtspeicheröfen, Fernseher bzw. Bildschirm

Nicht zum Sperrmüll gehören:

z.B. Restabfall (Abfälle, die in den Restabfallbehälter passen; Müllsäcke), Kartonagen, Altkleider, Kfz-Teile, Altreifen, Schadstoffe (z. B. Autobatterien, Farbeimer), Renovierungsabfälle (Fenster, Türen, Bauholz, Bauschutt, Paneele, Tapetenreste, Waschbecken, Toilettenschüsseln usw.)

In Frankfurt (Oder) gibt es für die Getrenntsammlung sämtlicher Bioabfälle aus dem Haushalt bereits seit vielen Jahren die Biotonne, die in folgenden Größen zur Verfügung gestellt werden: 120, 240 oder 1.100 Liter Volumen.

Die in Frankfurt (Oder) gesammelten Bioabfälle werden in einer Vergärungsanlage verwertet.

Wie wird gesammelt?

Feuchte Bioabfälle (z. B. Speisereste, Kaffeefilter, Salat, Obstreste) immer in saugfähiges Papier (Küchen-, Zeitungspapier) einwickeln oder im Handel erhältliche Papiertüten zur Sammlung benutzen.

Den Boden der Biotonne mit Knüllpapier auslegen. Bei Bedarf zusätzlich Knüllpapier in Lagen zwischen feuchtere Bioabfälle geben. Flüssigkeitsansammlungen und damit Gerüche, Gefäßverschmutzungen und Festfrieren der Bioabfälle im Winter werden so verhindert.

Bioabfälle möglichst trocken in die Biotonne füllen. Gartenabfälle – sofern vorhanden – in Lagen zwischen die übrigen Bioabfälle geben. Grasschnitt vor dem Befüllen trocknen lassen.

Bioabfälle locker einfüllen, auf keinen Fall verdichten. Deckel geschlossen halten und Biotonne bei Bedarf mit Wasser reinigen.

Grünschnitt und Laub können auch in Mengen bis zu 1m³ kostenlos auf dem Wertstoffhof in Seefichten abgegeben werden.

Auf keinen Fall in die Biotonne gehören:

Plastiktüten (auch keine kompostierbaren), Schrott, E-Schrott, Restmüll, Alttextilien, Glas.  Diese Gegenstände behindern den Verwertungsprozess.

Falsch befüllte Biotonnen bleiben stehen 

Moderne Müllfahrzeuge sind mit einer Scantechnik ausgestattet, die Störstoffe noch vor dem Kippvorgang erkennt. Die beanstandete Tonne wird dann mit einem Aufkleber versehen und nicht entleert.

Sie haben nun die Möglichkeit selbständig die Störstoffe aus der Biotonne zu entfernen und diese zum nächsten Leerungstermin bereitzustellen.

Wenn Sie keine Nachsortierung vornehmen, muss die Tonne als gebührenpflichtiger Restabfall entleert werden. Hierzu wenden Sie sich an die auf dem Aufkleber angegebene

Telefonnummer: (0335) 5533-0.

Die Kosten für außerplanmäßige Entleerungen wegen falscher Befüllung oder der Entleerung als Restmüll, werden Ihnen dann über den Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Bei wiederholten Verstößen gegen die gesetzliche Abfalltrennpflicht, können auch Bußgelder verhängt werden.

In der Gelben Tonne werden ausschließlich Verpackungen aus Kunststoff, aus Verbundstoffen und aus Metall gesammelt (Leichtverpackungen). Bitte nur restentleerte Verpackungen einfüllen. Getränkekartons, Dosen, Kunststoffflaschen usw. flach zusammendrücken.

In die Gelbe Tonne gehören:

Verpackungen aus Kunststoff:z.B. Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien, Plastikflaschen (von Spül-, Wasch-, Körperpflegemitteln usw.), Becher (von Milchprodukten, Margarine usw.), unbepfandete PET-Flaschen
Verpackungen aus Verbundstoffen:z.B. Getränke-, Milchkartons, Vakuumverpackungen
    
Verpackungen aus Metall:z.B. Konservendosen, Verschlüsse, Aluminiumfolien, -dosen, -schalen

 

Nicht in die Gelbe Tonne gehören:

  • Verpackungen aus Papier/Pappe oder Glas (diese Verpackungen gehören zur Altpapier-bzw. Altglassammlung)
  • Verpackungen mit Speise- oder Getränkeresten
  • Pfandflaschen- und dosen
  • Restmüll
  • Kunststoffgegenstände, die keine Verpackung sind (Schüsseln, Spielzeug usw.)
  • Schadstoffe
  • Baustyropor
  • Bioabfälle

Zur getrennten Sammlung von Pappe und Papier stehen an den öffentlichen Wertstoffsammelplätzen und auf dem Wertstoffhof Seefichten spezielle Sammelcontainer zur Verfügung.

Link zu den Wertstoffsammelplätzen: Wertstoffsammelplätze

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit eine haushaltsnahe Papiertonne (Blaue Tonne) mit 240 Liter oder 1.100 Liter Füllraum zu bestellen.

Bestellung der Blauen Tonne: Link zur An- und Abmeldung von Abfallbehältern

In die Blaue Tonne gehören

Broschüren und Bücher, Eierkartons, Geschenkkartons, Bürobedarf aus Papier, Pappe und Karton, Schulmaterial aus Papier, Verpackungen aus Papier und Pappe, Zeitungen und Zeitschriften

Nicht in die Blaue Tonne gehören

Getränkekartons, Kohlepapiere, Oberflächen- und zwischenbeschichtete Papiere und Pappen, Papierkarten mit Magnetstreifen, stark verschmutzte Verpackungen (z.B. fettige Pizzakartons), Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Küchentücher 

Jeder Haushalt in Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, den anfallenden Restabfall über die öffentliche Abfallabfuhr zu entsorgen und dazu einen ausreichend großen Restabfallbehälter zu nutzen bzw. mit zu nutzen. Zur Sammlung sind entsprechend der Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) zugelassene Abfallbehälter in den Größen 60, 80, 120, 240, 360 oder 1.100 Liter zu nutzen.

In die Restabfalltonne gehören z. B.:

Asche, CDs, Glasscherben, Glühbirnen, Hygieneartikel, Katzenstreu, Keramik, Kehricht, Küchentücher, Lederreste, nicht tragbare Kleidung/Schuhe, benutzte Papiertaschentücher, Papierhandtücher, Porzellan, Putzlappen, Rasierklingen, Tapetenreste, Regenschirme, Schaumstoff, Spiegel, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Strümpfe, Unterwäsche, Windeln, Zigarettenkippen

Nicht in die Restmülltonne gehören z. B.:

Altglas, Altpapier, Altmetall, Bauschutt, Bioabfälle, Elektrogeräte, Grünabfälle, Leichtverpackungen, schadstoffhaltige Abfälle